Grasbewuchs und Unkraut auf Gehwegen und Straßenrändern sowie Laubschnitt

Liebe Meckenheimer und Meckenheimerinnen,

zu einem schönen Ortsbild zählen neben gepflegten Vorgärten und öffentlichen Anlagen, auch saubere Ortsstraßen. Sie sind ein Aushängeschild für die Gemeinde.

Die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen regelt die Reinigungspflicht öffentlichen Flächen, welche auf die Eigentümer/Anwohner übertragen ist. Die Reinigungspflicht erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub auf den öffentlichen Verkehrsflächen, wie Gehwege, Straßenränder und Straßenrinne.
Weiterhin sind Büsche, welche auf öffentliche Flächen ragen, z. B. Gehweg, Feld, etc., entsprechend zurück zu schneiden.

Die Gemeinde Meckenheim sieht sich veranlasst, auf diese Reinigungspflicht hinzuweisen, da sich manche Grundstückseigentümer dieser Verpflichtung nicht bewusst sind oder nur unzureichend nachkommen.
Auf Grund der vernachlässigten Reinigung der Gehwege wächst Unkraut durch die Verbundsteine oder in der Straßenrinne.

Ich möchte die Grundstückseigentümer auf diesem Wege ansprechen, ihrer Verpflichtung zur Sauberhaltung der Gehwege regelmäßig nachzukommen.

Ortsbürgermeisterin Julia Kren

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